Buchungsbedingungen Phoenixburg

  1. Die Buchung von Kindergeburtstagen erfolgt über den Online Kalender. Über den Kalender gebuchte Veranstaltungen werden vor Ort bezahlt.
  2. Vor Ort kann bar, mit EC oder Kreditkarte (Visa, Mastercard) bezahlt werden.
  3. Buchungen können bis 48 h vor der Veranstaltung abgesagt werden. Kürzer nur bei Krankheit des Geburtstagskindes. Im Fall von Krankheit entstehen keine Stornokosten. Die Betreiberin behält sich vor, einen Nachweis dafür zu verlangen. Dies ist ein kulanter Umgang mit Stornos. Wir können dies tun, weil unsere Familien entsprechend sorgfältig mit dieser Freiheit umgehen. Tragt bitte dazu bei es zu erhalten.
  4. Bei flexiblen Tarifen, kann die Anzahl der Kinder vor Ort geändert werden. Bezahlt werden bei diesen Tarifen die Kinder, die auch vor Ort sind. Wird die Mindestanzahl von 5 Kindern unterschritten, wird die Mindestanzahl fällig. 
  5. Bestellte Torten müssen 48h vor dem Termin storniert werden. Bei späterer Stornierung müssen die Torten berechnet werden.
  6. Die Reservierung eines Tisches berechtigt nur zur Benutzung des Tisches in der reservierten Zeit und ist im Anschluss zu räumen.
  7. Selbst mitgebrachtes Essen und Trinken darf in den Räumen nicht konsumiert werden. Bei Zuwiderhandlung hält sich die Betreiberin die Berechnung einer Servicegebühr, sogenanntes „Korkengeld“ vor. Mit Buchung erklären Sie sich damit einverstanden.
  8. Selbst mitgebrachte Dekoration ist nach Nutzung des Tisches wieder vollständig zu entfernen. Piñatas in unseren Räumen oder auf dem Parkplatz zu öffnen können wir generell nicht genehmigen, ebenfalls kein Konfetti.
  9. Wird das Buchseiten spiel gespielt, berechtigt der Kauf einer Buchseite zum Spiel über 30 Minuten. Für alle Spieler gilt, nach den 30 Minuten gilt die Aufgabe als gescheitert und die Spieler bekommen keine Handelskarten als Belohnung. (Ein Spiel ohne die Möglichkeit zu scheitern ist langweilig. Wir erwarten von unseren Spielern, dass dies sportlich genommen wird.)
  10. Offenes Feuer und Kerzen sind im gesamten Objekt aufgrund des Brandschutzes verboten. Bitte benutzen Sie stattdessen LED-Kerzen.
  11. Wir empfehlen den Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen immer anwesend zu sein. Sollten sich die Erziehungsberechtigten entscheiden nicht anwesend zu sein, ist das damit verbundene Risiko von ihnen selbst zu tragen. Unsere Einrichtung übernimmt keine Aufsichtspflicht. Von Seiten des Betreibers erfolgt keine Prüfung und wir haben dafür keine Vorgaben. Die Betreiberin lehnt jegliche Risikoübernahme ab.
  12. Die Nutzung der Anlage und die ausgegebene Ausrüstung ist nur für den bestimmungsmäßigen Gebrauch gestattet. Die Spieler haben sich beim ersten Besuch von einem Mitarbeiter und/oder Video einweisen zu lassen. Die gesetzlichen Vertreter haften für die Einhaltung der Einweisungen.
  13. Personen die unsere Anlagen unsachgemäß behandeln (Vandalismus), werden deshalb konsequent verfolgt und deren Erziehungsberechtigte zur Rechenschaft gezogen. Wenn Minderjährige bei uns spielen, ist damit das Einverständnis der Erziehungsberechtigten in dieses Vorgehen vorausgesetzt. Es können dabei auch jederzeit Hausverbote durch unsere Mitarbeiter ausgesprochen werden. Die Mitarbeiter handeln im Auftrag der Bertreiberin und üben das Hausrecht an. Spielberechtigungen verfallen entsprechend. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht in diesem Fall nicht.
  14. Generell ist das Verletzungsrisiko in unseren Räumen und während des Spiels gering. Die Hauptverletzungsgefahr in unseren Räumen ist rennen während des Spiels. Dementsprechend ist rennen verboten.
  15. Die Erziehungsberechtigten, Aufsichts- oder Begleitpersonen haben die Minderjährigen auf Gefahren hinzuweisen.
  16. Die Benutzung der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiberin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  17. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
  18. Essen und Getränke dürfen nicht in das Labyrinth mitgenommen werden.
  19. Auf die Garderobe ist selbst zu achten. Die Betreiberin übernimmt generell keine Haftung.
  20. Haustiere sind in der Spiellandschaft grundsätzlich nicht gestattet und nicht erwünscht. Bei besonders ruhigen und gut erzogenen Tieren, kann dies in Ausnahmefällen erlaubt werden. Bitte wenden Sie sich dafür an das Büro.
  21. Das Rauchen ist generell nur in den ausgewiesenen Bereichen außerhalb des Gebäudes erlaubt. Im Gebäude darf nicht geraucht werden.
  22. Soweit gesetzlich zulässig haftet die Betreiberin oder ihr Personal nicht für selbstverschuldete Unfälle, Personen oder Sachschäden der Besucher, sowie für Schäden die auf unsachgemäße Behandlung der Anlage oder der Gegenstände in der Anlage beruhen.
  23. Personen die durch Dunkelheit, Lichteffekte, Soundeffekte in gesundheitliche Mitleidenschaft gezogen werden können, dürfen die Anlage nicht betreten. Wenn sie dies tun, dann auf eigene Gefahr.
  24. Wir empfehlen für Kinder unter 6 Jahren das Labyrinth nicht zu betreten. Das Alter ist keine absolute Grenze und die Entscheidung liegt letztlich im Ermessen der gesetzlichen Vertreter.
  25. Wird die maximale Besucheranzahl überschritten, so ist die Betreiberin oder deren Personal berechtigt den Zutritt zu beschränken.
Ihr Phoenixburg Team

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